Seit 01.01.2007 werden Fortbildungspunkte vergeben. Die Fortbildungspflicht gilt derzeit für Praxisinhaber und leitende Angestellte. Es müssen 60 Punkte in 4 Jahren absolviert werden. Eine Unterrichtseinheit (45 min) entspricht einem Fortbildungspunkt. Fortbildungen, die Punkte erhalten, sind hier aufgelistet. Näheres finden Sie auch im Internet unter www.zvk.org
Rechtlicher
Hinweis zu den Fortbildungspunkten
Die Fortbildungsverpflichtung gemäß § 125 SGB V ist durch den VdEK-Rahmenvertrag
vom 12.12.2007 umgesetzt worden und gilt daher ab 01.01.2008 bundesweit im
Rahmen der Zulassung als Leistungserbringer für die Ersatzkassen.
Anerkennungsfähige Fortbildungen müssen den Bestimmungen der Anlage 4 zu diesem
Vertrag entsprechen. Dabei obliegt es jedem Veranstalter von
Fort-/Weiterbildungen, die Einhaltung der dort genannten Kriterien selbst zu
beurteilen. Wir haben daher für unser gesamtes Fortbildungsprogramm nach bestem
Wissen und mit Hilfe der Dozenten sog. Fobi-Punkte vergeben. Die alleinige
Entscheidung liegt am Ende jedoch bei den Verbänden der Krankenkassen. Daher ist
für die definitive Anerkennung der Fortbildungspunkte jegliche Gewährleistung
durch TOP-PHYSIO ausgeschlossen.
M
Maitland® Konzept - neuromuskuloskelettales Management - Level 1
Maitland® Konzept - neuromuskuloskelettales Management - Level 2A
Maitland® Konzept - neuromuskuloskelettales Management - Level 2B
Manuelle Lymphdrainage / KPE
Manuelle Therapie - Das Osteopathische Konzept (MTO)
Manuelle Therapie - Das Osteopathische Konzept - Refresher (optional)